Jeder Teilnehmer ist selbst für einen genügenden Versicherungsschutz verantwortlich (Krankheit, Unfall, Rückführung im Notfall, Annullation, Gepäck).
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise- und Annullationskosten-Versicherung. Die verschiedenen Reiseversicherungen können sich in den Leistungen und Deckungen teilweise stark unterscheiden und nicht alle bieten einen optimalen Versicherungsschutz für Reisen im Himalaya.
Die Unterscheide «verstecken» sich im Kleingedruckten. Nachfolgend einige Punkte, über die man sich Gedanken machen sollte.
Bei den meisten Reiseversicherungen sind Trekking- und Wanderreisen in den Himalaya gedeckt.
Es gibt einige wenige Versicherungen, welche Leistungen bei Reisen in grösseren Höhen ausschliessen, z.B. bei Schlafhöhen über 4000 Metern oder bei Trekkings über 5000 Metern. Klären Sie diesen Punkt unbedingt ab mit Ihrer Reiseversicherung. Eventuell ist es möglich, einen Zusatzversicherung dafür abzuschliessen.
Formulierungen wie «unvorhergesehene Ereignisse» oder «Ereignisse resp. Krankheiten, welche nicht vorhersehbar sind» führen oftmals zu Streitigkeiten. Eine Versicherung kann sich hier auf den Standpunkt stellen, dass zum Beispiel Höhenkrankheit nicht gedeckt sein kann und ähnliches.
Wenn Elementarereignisse oder Naturkatastrophen ausgeschlossen sind, dann ist dies nicht ideal. Im Fall eines Erdbebens (wie 2015 in Nepal), Überschwemmungen (wie 2010 in Ladakh), Vulkanausbruchs und anschliessendem Ausfall der Flugzeuge (wie 2010 beim Vulkanausbruch in Island) gehen Kunden einer Reiseversicherung mit diesem Passus in den AGBs leer aus.
Dies war im Himalaya in den letzten Jahren kein Thema, aber bei geplanten Reisen in viele islamische Regionen war dieser Ausschluss «matchentscheidend». So konnten Kunden solcher Versicherungen geplante Reisen nicht auf Kosten der Reiseversicherung annullieren, sondern mussten die Annullationskosten selber tragen.
Etliche Reiseversicherungen bezahlen nicht bezogene Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch zurück, in der Regel geschieht dies pro rata.
Dies heisst, wenn man aus gesundheitlichen Gründen z.B. eine 21-tägige Reise bereits am 3 Tag abbrechen muss, dann sind nicht nur die Mehrkosten (für Flugumbuchungen etc. gedeckt), sondern man erhält auch noch die 18 nicht bezogenen Tage zurückerstattet. Bei einer 5000-fränkigen Reise sind dies 4285 Franken. Dieser Betrag ist oftmals sogar deutlich höher als die Mehrkosten und so ein Passus in den AGBs ist für die Versicherungsnehmer ein grosser Vorteil.
Es gibt einige wenige Reiseversicherungen, welche bei Reiseannullationen oder Reisezwischenfällen ihren Versicherten einen Selbstbehalt von 10 % oder auch mehr verrechnen. Dies entweder für alle Versicherten oder nur für über 65-Jährige. Dieser Selbstbehalt kann ins Geld gehen und ist bei der Mehrheit der Reiseversicherungen nicht üblich. Wir empfehlen, keine Reiseversicherung mit einem Selbstbehalt abzuschliessen.
Reiseversicherung ist nicht einfach gleich Reiseversicherung und nicht jede bietet für Reisen in den Himalaya einen gleich guten Schutz, dazu wechseln die Allgemeinen Bedingungen in regelmässigem Rhythmus. Wir haben ein beträchtliches Wissen über Reiseversicherungen.
Da wir selber keine vermitteln, können wir unabhängig und neutral Empfehlungen zu den einzelnen Versicherungen abgeben und Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherungen erklären. Wir sind daran interessiert, dass Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz haben.
Gibt es so nicht, sondern kommt sehr auf die Reise und Bedürfnisse an. Wir haben eine sehr grosse Erfahrung mit Reiseversicherungen und Sie dürfen uns jederzeit kontaktieren, um weitere Infos dazu zu erhalten.